Staatlich anerkannte Schule f�r Podologie
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am 02.01.2002 trat das Gesetz f�r Podologen in Kraft. Das Gesetz macht die F�hrung der Berufserlaubnis von der staatlichen Erlaubnis abh�ngig. Nur wer im Besitz der Erlaubnis ist, darf sich Podologe / -in nennen.
F�r eine gro�e Anzahl bereits t�tiger Fu�pfleger / -innen stellt sich nun die Frage, welche Bedeutung hat das Gesetz f�r meine berufliche Zukunft? Wer noch einige Jahre als Fu�pfleger wirtschaftlich t�tig sein will, dem ist es dringend zu empfehlen, die staatl. Anerkennung durch Absolvierung einer Ausbildung zur Podologin / zum Podologen anzustreben.
Aufgrund des gro�en Interesses an der Weiterbildung zur Podologin / zum Podologen, freue ich mich, als staatlich anerkannte Schule f�r Podologie Sie zu einem unserer Ausbildungslehrg�nge einzuladen.
Die Lehrg�nge werden im Ausstellungs- und Informationszentrum M�ller-Breslau-Stra�e 30 a, 45130 Essen stattfinden.
Nutzen Sie durch Ihre Teilnahme auch die M�glichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern.
Ich freue mich, Sie zu einem dieser Seminare begr��en zu d�rfen und verbleibe mit freundlichen Gr��en
Ralf Grotstollen Ausbilder IHK
M�ller-Breslau-Str.30a 45130 Essen Tel. 0201 / 839 108 90 Fax 0201 / 839 108 89 info@podologie-essen.de
Ihr kompetenter Partner in Sachen Fu�pflege und Kosmetik
Weiterbildung sichert Ihre Zukunft, denn: "Erfolg hat nur, wer etwas tut, w�hrend er auf den Erfolg wartet" (Thomas Alva Edison)
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